Wertminderung: die Frage nach dem verbleibenden Minderwert
Trotz einer Reparatur kann die Unfallhistorie für den Fahrzeugwert relevant sein. Ob und in welchem Umfang das zutrifft, hängt vom Fahrzeug und vom konkreten Schaden ab. Eine pauschale Aussage allein anhand des Fahrzeugalters reicht dafür nicht aus.
Nutzungsausfall: die Frage nach der fehlenden Nutzbarkeit
Hier geht es um den Zeitraum, in dem das Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung steht. Die im Gutachten betrachtete Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer kann dafür eine Grundlage sein. Ein Anspruch entsteht jedoch nicht automatisch allein durch die Nennung einer Dauer.
Technische Grundlage und rechtliche Prüfung
Die Begutachtung dokumentiert die relevanten Feststellungen. Ob ein Anspruch besteht und wie er geltend gemacht wird, klären Sie mit Ihrer anwaltlichen Vertretung oder der regulierenden Stelle.
So bereiten Sie den Termin vor
- Fahrzeugdaten und Schadendokumentation
- Vorhandenes Gutachten
- Reparaturbelege und tatsächliche Zeiträume
- Angaben zu bekannten früheren Schäden
Es fehlen Unterlagen? Beschreiben Sie uns bei der Anfrage, was bereits vorliegt. Dann können wir klären, was für Ihren Auftrag noch benötigt wird.